Die Kirchgemeinde

Der Kirchgemeinde gehören alle römisch-katholischen Einwohner/innen der Gemeinden Binningen und Bottmingen an.Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Altersjahr erreicht haben. Sie wählen alle 4 Jahre die Exekutive, den Kirchenrat. 

Die Kirchgemeindeversammlung

  • erlässt die Kirchgemeindeordnung und Reglemente
  • wählt Kirchgemeinderat, Synodenmitglieder und die übrigen Organe
  • setzt den Steuerfuss fest, genehmigt Voranschlag und Jahresrechnung
  • beschliesst über Grundstücksgeschäfte und Sondervorlagen
  • genehmigt Vereinbarungen und Verträge
  • entscheidet über die Schaffung von Stellen und den Besoldungsrahmen
  • führt die Oberaufsicht über die Verwaltung